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Elterninformation XVI (27.4.)

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

nun arbeiten unsere Jahrgänge 5 bis 9 bereits die fünfte Woche in Folge zuhause.

Arbeitspläne

Als Schule wissen wir, dass die Belastung in den Familien groß ist und diese von Woche zu Woche noch ansteigt. Daher werden wir im Bereich der Arbeitspläne nachsteuern. Für die Arbeitspläne, die Sie und Ihre Kinder für die Woche vom 27.04. – 30.04. erhalten haben, gilt Folgendes:

  • Die Pläne in den Kernfächern (Deutsch, Mathematik, Englisch, Wahlpflichtfach I und Spanisch) sind in dieser Woche (27.04.-30.04) zu bearbeiten.
  • Die Pläne aus allen anderen Fächern (Nebenfächer) sind bis zum Ende der nächsten Woche (Woche vom 04. -08.05.) zu bearbeiten.
  • In der Woche 04. – 08.05. werden neue Arbeitspläne nur in den Kernfächern verschickt.

Wir hoffen, damit Ihre Kinder und auch Sie zu entlasten. Bitte geben Sie bei Schwierigkeiten und Problemen mit den Arbeitsplänen den Kolleginnen und Kollegen per Email oder über SchoolFox eine entsprechende Rückmeldung.

Notbetreuung

Für den Anspruch auf die Notbetreuung in Schulen gelten seit dem 23. April 2020 erweiterte berufliche Tätigkeitsbereiche. Grundlage bildet die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO), die mit Wirkung vom 27.April 2020 angepasst wird:

https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie

Ein aktualisiertes Formular zum Nachweis des Betreuungsbedarfs für die Eltern ist unter der Rubrik bzw. dem Reiter „Notbetreuung“ zu finden:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

Alleinerziehende Elternteile, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich aufgrund einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, haben ab dem 27. April 2020 Anspruch auf die Teilnahme ihres Kindes an der Notbetreuung, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann. Dies gilt für jede Erwerbstätigkeit des alleinerziehenden Elternteils, unabhängig von der Auflistung der Tätigkeitsfelder, die sich aus der Anlage der CoronaBetrVO ergeben.

An Wochenenden und an Feiertagen findet ab sofort keine weitere Notbetreuung statt.

Hygienemaßnahmen im Schülerverkehr

Durch die schrittweise Wiederaufnahme des Schulbetriebes nutzen Schülerinnen und Schüler wieder vermehrt Busse und Bahnen. Um die Ansteckungsgefahr auch auf dem Weg zur Schule so gering wie möglich zu halten, haben das Land, die kommunalen Spitzenverbände und die Branchenverbände Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen (NWO) Hinweise und Verhaltensregeln für einen besseren Infektionsschutz im Schülerverkehr erarbeitet. Diese sind auf der Webseite des Verkehrsministeriums abrufbar:  www.vm.nrw.de/presse/pressemitteilungen/Archiv-des-VM-2020/2020_04_22_Hygieneregeln_Schuelerverkehr/20200421-finale-Fassung-Infektionsschutz-Schuelerbefoerderung.pdf

Auch auf die MVG bietet Möglichkeiten sich hierüber zu informieren. Nutzen Sie die beigefügte PDF-Datei und/oder den entsprechenden Link:

https://www.mvg-online.de/fileadmin/user_upload/user_upload/Dokumente/Neuigkeiten/20200424_FAQ_Coronavirus.pdf.

 

Ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern einen guten Start in die neue Woche.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Eva Päckert

(Schulleiterin)