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Elterninformation VII (26.03.)

 

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

mit diesem Brief möchte ich Sie über weitere Entwicklungen die Schule betreffend im Zusammenhang mit dem Corona-Virus informieren.

Versand der Mitteilungen über nicht ausreichende Leistungen (Blaue Briefe)

“Das Ministerium für Schule und Bildung hat am 25. März 2020 entschieden, dass aufgrund des derzeit ruhenden Schulbetriebs in diesem Schuljahr keine Benachrichtigungen gemäß § 50 Absatz 4 Schulgesetz NRW („Blaue Briefe“) wegen Versetzungsgefährdung versandt werden.

Ein Grund dafür ist, dass die den „Blauen Briefen“ zugrundeliegenden Konferenzbeschlüsse wegen der Schließung der Schulen derzeit nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten gefasst werden können. Außerdem setzt ein „Blauer Brief“ voraus, dass sich die Leistungen in einem Fach seit dem Halbjahreszeugnis verschlechtert haben. Um dies festzustellen, ist ein ausreichender Zeitraum erforderlich. Daran fehlt es wegen des derzeit ruhenden Schulbetriebs.” (Auszug aus der FAQ-Liste des MSW NRW)

Zentrale Abschlussprüfungen

In einer gemeinsamen Gesprächsrunde am gestrigen Mittwoch (25.03.20) haben sich die Kultusministerien aller Bundeländer darauf verständigt, dass die Abiturprüfungen und damit auch die Zentralen Abschlussprüfungen stattfinden sollen. Ein Rahmenzeitplan hierfür wird derzeit im Ministerium erarbeitet. Diesen wird Schulministerin Yvonne Gebauer am morgigen Freitag vorstellen. Wir werden Sie natürlich über die weiteren Entwicklungen informieren.

Klassenfahrten/Tagesfahrten/außerschulische Lernorte etc.

“Das Ministerium für Schule und Bildung hat den Umgang mit Klassen- und Studienfahrten bis zum Beginn der Sommerferien geregelt. Demnach sind – unabhängig von der Dauer des derzeit ruhenden Schulbetriebs – in diesem Schuljahr keine Schulwanderungen und Schulfahrten, Schullandheimaufenthalte, Studienfahrten und internationalen Begegnungen (Sculfahrten) mehr zu genehmigen und bereits genehmigte Schulfahrten abzusagen. Ebenso sind Wandertage oder Exkursionen zu außerschulischen Lernorten, wie z.B. Besuche von Museen, Theatern oder Sportveranstaltungen, bis zum Ende des Schuljahres nicht mehr möglich.” (Auszug aus der FAQ-Liste des MSW NRW)

Dies bedeutet für uns, dass die geplanten Studienfahrten nach London und die Exkursionsfahrt des Geschichtsprojektes nicht stattfinden können. Auch geplante Tagesfahrten in einzelnen Klassen und Jahrgängen sind in diesem Schuljahr nicht mehr möglich. Betroffene Familien (v.a. Londonfahrer und Geschichtsprojekt) erhalten von uns per Mail weitere Informationen beispielsweise bezüglich der Rückerstattung bereits geleisteter Anzahlungen.

Da das Ministerium ausdrücklich darauf hinweist, dass von Projekten mit außerschulischen Partnern in diesem Schuljahr abzusehen ist, werden wir weitere Veranstaltungen mit externen Partner, die innerhalb der Schule hätten stattfinden sollen, bis zum Ende dieses Schuljahres ebenfalls absagen müssen. Bitte informieren Sie sich hierzu regelmäßig über den Terminkalender unserer Homepage. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich verpflichtende Elemente im Zusammenhang mit der Landesinitiative KAoA (“Kein Abschluss ohne Anschluss”), die der beruflichen Orientierung gilt.

Sollten Sie Fragen haben, nutzen Sie die Möglichkeit der Kontaktaufnahme per Mail entweder direkt an den zuständigen Kollegen (Kollegium) oder an info@hoennequellschule.de (Kontakt)

Mit freundlichen Grüßen,

Eva Päckert

(Schulleiterin)