Mittlerer Schulabschluss mit Qualifikationsvermerk für die gymnasiale Oberstufe (FOR-Q)

Um die HQS mit dem mittleren Schulabschluss mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (FOR-Q) zu verlassen, gelten die folgenden Bestimmungen:

  • Die Schülerin/ der Schüler ist dem Unterricht in mindestens drei E-Kursen zugewiesen.
  • Zur Fächergruppe I gehören Deutsch, Mathematik, Englisch und das Wahlpflichtfach I.
  • Zur Fächergruppe II gehöre alle restlichen Fächer (auch Chemie!).
  • Ein Kurswechsel im Halbjahr der 10 nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
  • Keine Nachprüfungsmöglichkeit gibt es in den ZAP-Fächern (D, M, E).
  • Eine Nachprüfung ist möglich, wenn die Verbesserung um eine Notenstufe genügt, um den Abschluss zu erreichen.
  • Es ist keine Nachprüfung möglich, um ein Nachprüfungsfach für einen Ausgleich heranzuziehen.
  • Es ist keine Nachprüfung möglich in einem Fach mit „ungenügend“.
  • Eine rechnerische Aufwertung einer möglichen vierten E-Kursnote zu einer um eine Notenstufe verbesserten G-Kursnote ist möglich.
Mindestanforderungen Noten Ausgleich
3 E + WP I alle 3 eine Minderleistung in D, M, E, WP I bei Ausgleich durch eine bessere Note in einem Fach derselben Fächergruppe

zwei Fächer „4“ und ein Fach „4“ oder „5“ bei Ausgleich durch eine entsprechende Anzahl „2“ in der Gruppe der übrigen Fächer

1 G 2
übrige Fächer alle 3