Um einen mittleren Schulabschluss (MSA/FOR) zu erreichen, gelten die folgenden Bestimmungen:
- Die Schülerin/ der Schüler ist in mindestens zwei Fächern dem E-Kurs zugeordnet.
- Zur Fächergruppe I gehören Deutsch, Mathematik, Englisch und das Wahlflichtfach I.
- Zur Fächergruppe II gehören die restliche Fächer (auch Chemie!).
- Ein Kurswechsel im Halbjahr der 10 ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
- Es gibt keine Nachprüfungsmöglichkeit in den ZAP-Fächern (D, M, E).
- Eine Nachprüfung möglich, wenn die Verbesserung um eine Notenstufe genügt, um den Abschluss zu erreichen.
- Es ist keine Nachprüfung möglich in einem Fach mit „ungenügend“.
- E ist keine Nachprüfung möglich, um dann das Nachprüfungsfach für einen Ausgleich heranzuziehen.
- Eine rechnerische Aufwertung einer möglichen dritten E-Kursnote zu einer um eine Notenstufe verbesserten G-Kursnote ist möglich.
Mindestan-forderungen | Noten | Ausgleich |
2 E + WP I | alle 4 | eine Minderleistung in D, M, E, WP I oder einem anderen Fach bei Ausgleich durch eine bessere Note in einem Fach derselben Fächergruppe und/oder zusätzlich eine Minderleistung in einem der übrigen Fächer um bis zu zwei Notenstufen ohne Ausgleich |
2 G | alle 3 | |
übrige Fächer | 3 3 andere 4 |