Mittlerer Schulabschluss (MSA)

Um einen mittleren Schulabschluss (MSA/FOR) zu erreichen, gelten die folgenden Bestimmungen:

  • Die Schülerin/ der Schüler ist in mindestens zwei Fächern dem E-Kurs zugeordnet.
  • Zur Fächergruppe I gehören Deutsch, Mathematik, Englisch und das Wahlflichtfach I.
  • Zur Fächergruppe II gehören die restliche Fächer (auch Chemie!).
  • Ein Kurswechsel im Halbjahr der 10 ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
  • Es gibt keine Nachprüfungsmöglichkeit in den ZAP-Fächern (D, M, E).
  • Eine Nachprüfung möglich, wenn die Verbesserung um eine Notenstufe genügt, um den Abschluss zu erreichen.
  • Es ist keine Nachprüfung möglich in einem Fach mit „ungenügend“.
  • E ist keine Nachprüfung möglich, um dann das Nachprüfungsfach für einen Ausgleich heranzuziehen.
  • Eine rechnerische Aufwertung einer möglichen dritten E-Kursnote zu einer um eine Notenstufe verbesserten G-Kursnote ist möglich.
Mindestan-forderungen Noten Ausgleich
2 E + WP I alle 4 eine Minderleistung in D, M, E, WP I oder einem anderen Fach bei Ausgleich durch eine bessere Note in einem Fach derselben Fächergruppe und/oder zusätzlich eine Minderleistung in einem der übrigen Fächer um bis zu zwei Notenstufen ohne Ausgleich
2 G alle 3
übrige Fächer 3  3  andere 4