Hauptschulabschluss nach Klassse 10 (HSA 10)

Für den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gelten die folgenden Bestimmungen:

  • Eine rechnerische Aufwertung einer E-Kurs „5“ zu einer G-Kurs „4“ ist möglich.
  • Englisch gehört in die Gruppe der „sonstigen Fächer“ (FG II).
  • Ein Ausgleich durch eine „bessere“ Note in einem anderen Fach ist nicht möglich.
  • Eine Nachprüfung ist nur von „5“ zu „4“ möglich.
  • Bei einer „6“ ist keine Nachprüfung möglich.
  • Es gibt keine Nachprüfungsmöglichkeit in den ZAP-Fächern (D, M, E).
  • Für die Fächer Arbeitslehre und Naturwissenschaften wird eine Lernbereichsnote gebildet.
  • Minderleistungen in der 2. Fremdsprache bleiben unberücksichtigt.

 

Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (HSA 10, § 25 APO-S I)
FG ID, M FG IIübrige Fächer einschl. E versetzt Npf
4  4 5(6), sonst 4 ja
5  4 5(6), sonst 4 ja
5  4 4 und besser ja
5  5 5(6), sonst 4 nein ja (FG I)
5  5 4 und besser nein ja (FG I)
6, andere 4 4 und besser nein nein
5  4 5(6), 5, sonst 4 nein ja (5)
4  4 5(6), 5, sonst 4 ja
4 + besser 6, 6, sonst 4 nein nein
4 + besser 5(6), 5, 5 nein ja (FG II, 5)
4 + besser 5(6), 5, sonst 4 ja